Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (TP)

Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie für Kinder und Jugendliche

Die Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (TP) als sog. „psychodynamisches Therapieverfahren“ ist seit mehr als 40 Jahren eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Neben der Analytischen Psychotherapie und der Verhaltenstherapie stellt sie eines der bislang drei wissenschaftlich anerkannten und sozialrechtlich zugelassenen, psychotherapeutischen Behandlungsverfahren dar.

Bei variabler Zeitdauer und Frequenz kann hierdurch ein breites Spektrum an psychischen Störungsbildern behandelt werden. Sie ist besonders sinnvoll, wenn Kinder oder Jugendlichen aktuelle Problembereiche und Konflikte zu überwinden versuchen.

Die „TP“ geht wie die Psychoanalyse von einem Verständnis seelischer Erkrankungen aus, bei dem „Symptome“ (seien es Depressionen, Ängste, motorische Unruhe / Aufmerksamkeitsprobleme-AD(H)S, Selbstverletzungen, Essstörungen etc.) vorrangig als „Sprache“ für bis dahin nicht anders ausdrückbare, ungelöste bewusste oder unbewusste seelische Konflikte verstanden werden. Symptome sind nach diesem Verständnis Ausdruck einer seelischen Not und zugleich missglückte Versuche einer Selbstheilung – sie sind „nicht einfach wegzutherapieren“.

Als Bewältigungsstrategien von Kindern und Jugendlichen, um ein inneres und äußeres Gleichgewicht wieder herzustellen, wirken sie sich letztlich jedoch beeinträchtigend auf eine altersgemäße Entwicklung und belastend auf die davon betroffenen Beziehungen aus.

Wenn sie stattdessen als Zeichen des Hilferufs oder auch eines Protestes verstanden und die zugrundeliegenden Konflikte bearbeitet werden, können sie bestenfalls überflüssig werden. Die Selbstentwicklung wird gefördert und gestützt, eine altersentsprechende Entwicklung wird wieder in Gang gesetzt. Manchmal geschieht dies auch erst nach Abschluss einer psychotherapeutischen Behandlung.

Diagnostische Phase:

In mehreren Terminen (üblicherweise bis zu 5 probatorischen Sitzungen) mit dem Kind und den Eltern, bzw. der oder dem Jugendlichen nehme ich mittels Spiel oder Gesprächen eine Einschätzung vor. Am Ende der diagnostischen Phase erstelle ich eine Diagnose, mache einen Behandlungsvorschlag und treffe mit Ihnen eine Vereinbarung zur verbindlichen Behandlung. Hierfür ist jeweils ein Antragverfahren bei der Krankenkasse erforderlich, dessen genaue Bedingungen ich mit Ihnen vorher bespreche. Grundsätzlich ist die Motivation des Patienten selbst bzw. bei Kindern in besonderer Weise die seiner Bezugspersonen, sowie die zeitliche Kontinuität der Behandlung für den Erfolg maßgeblich mitentscheidend.

Behandlung:

Diese findet in regelmäßigen, verbindlichen Terminen ein- bis zweimal/Woche statt. Die Behandlungsdauer reicht üblicherweise von 25 Std. (Kurzzeittherapie) bis zu 150 Std. (Kinder) oder 180 Std. (Jugendliche).

Auf der Grundlage einer hinreichend vertrauensvollen Beziehung zwischen mir und Ihrem Kind aber auch Ihnen als Eltern bzw. dem oder der Jugendlichen können innerhalb der Behandlung allmählich belastende Gedanken und Gefühle und Phantasien zugelassen und ausgedrückt werden. Durch meine geschulte Wahrnehmung und ein entsprechendes Verständnis der zugrundeliegenden Beziehungskonflikte sowie ein professionelles Umgehen damit in der Behandlungssituation, helfe ich mittels Klärung, Konfrontation und Deutung, den Zugang zur inneren Welt der PatientIn selbst und ein entsprechendes Verständnis hierüber auch bei den Bezugspersonen zu entwickeln. Darüber kann das Kind oder die bzw. der Jugendliche allmählich innere Sicherheit gewinnen, konfliktfähiger werden, andere Konfliktlösungen entwickeln und ihre bzw. seine Symptome zunehmend aufgeben.

Gespräche mit Eltern oder Elternersatzpersonen als wichtigste Bündnispartner der Behandlung sind bei Kindern unabdingbar und finden üblicherweise nach jedem 4. Behandlungstermin des Kindes statt. Bei älteren Jugendlichen erfolgen sie je nach zugrundeliegendem Störungsbild bei Bedarf und üblicherweise in Absprache mit dem/der Jugendlichen.

Jugendliche ab 14 Jahren können sich auch ohne Wissen der Eltern mit dem Wunsch nach Psychotherapie an mich wenden. In diesem Fall müssen die Behandlungsbedingungen jedoch näher abgeklärt werden.

Die Rahmenbedingungen einer Psychotherapie werden grundsätzlich vertraglich geregelt.